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Leipziger Prüfservice – Martin Weide
Weißenfelser Straße 39
D-04229 Leipzig
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Telefon: 0341 / 33974751
E-Mail: anfrage@leipziger-pruefservice.de
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Urheberrecht
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Untersagung von Werbung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Leipziger Prüfservice, insbesondere für die Durchführung gesetzlich oder normativ geforderter elektrischer Sicherheitsprüfungen an ortsveränderlichen Betriebsmitteln, ortsfesten Anlagen, Pflegebetten, Maschinen und sonstigen technischen Einrichtungen im gewerblichen und öffentlichen Bereich.
2. Leistungsumfang und Prüfverfahren
4. Haftungsausschluss und Kulanzregelung
Der Leipziger Prüfservice haftet ausschließlich für Schäden, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verursacht wurden. Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstehen, insbesondere im Zusammenhang mit der Bedienung von Geräten oder bei Zugangsbeschränkungen, wird keine Haftung übernommen.
Die Prüfer handeln im Auftrag des Leipziger Prüfservice, jedoch eigenverantwortlich auf Grundlage ihrer fachlichen Qualifikation und Unterweisung. Sollte es dennoch zu einem Schaden kommen, kann dieser – soweit berechtigt – aus Kulanz über unsere Betriebshaftpflichtversicherung abgewickelt werden. Erstattet wird in diesen Fällen ausschließlich der Zeitwert des beschädigten Gegenstands. Die maximale Haftung ist in jedem Fall auf den Netto-Auftragswert begrenzt.
Die Versicherungspolice kann auf Wunsch eingesehen werden. Die Abwicklung erfolgt in direkter Kommunikation zwischen Kunde und Versicherung. Der Umfang der Erstattung richtet sich nach den Bedingungen der jeweiligen Police.
5. Gültigkeit und Anfechtbarkeit von Prüfprotokollen
Die vom Leipziger Prüfservice erstellten Prüfprotokolle dokumentieren den Zustand der geprüften Geräte zum Zeitpunkt der Messung.
Sollten Kunden Einwände gegen die Inhalte oder Bewertungen eines Protokolls haben, müssen diese innerhalb von 10 Werktagen nach Übermittlung schriftlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Protokolle als anerkannt. Eine spätere Anfechtung oder Haftungsableitung ist ausgeschlossen.
Die Prüfprotokolle entbinden den Betreiber nicht von der Pflicht, die geprüften Betriebsmittel regelmäßig zu kontrollieren und im Rahmen der Betreiberverantwortung eigenständig zu überwachen. Eine Prüfbescheinigung stellt keine Garantie für zukünftige Betriebssicherheit dar.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, dem Prüfpersonal ungehinderten Zugang zu den zu prüfenden Objekten zu ermöglichen und erforderliche Informationen (z. B. zur Zugänglichkeit oder besonderen Betriebsbedingungen) bereitzustellen.
Verdeckte Mängel oder nicht sichtbare Risiken können im Rahmen der Prüfung nicht erkannt werden und sind somit von der Haftung ausgeschlossen.
7. Schlussbestimmungen
Diese AGB treten mit Veröffentlichung auf der Webseite des Leipziger Prüfservice in Kraft. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Gültigkeit dieser AGB an.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist Leipzig.